Beratungsstelle Extremismus: Wo kann ich verdächtige Inhalte aus dem Internet melden?

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Rechtliches und Meldemöglichkeiten | Beratungsstelle Extremismus

Wo kann ich verdächtige Inhalte aus dem Internet melden?

11.10.2016

Neonazistische, rassistische oder antisemitische Inhalte können an folgende Stellen gemeldet werden:

Fälle von Rassismus (auch im Internet):

Hasspostings, Cyber Mobbing und andere Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet können bei der Beratungsstelle #GegenHassimNetz gemeldet werden. Die juristisch und psychosozial geschulten Mitarbeiter_innen der Stelle bieten Beratung, Hilfe und Unterstützung für Betroffene von Hasskommentaren, Beschimpfungen, Cyber Mobbing und anderen Formen von psychischer und verbaler Gewalt im Netz. Sie geben eine Ersteinschätzung zu den hetzerischen Inhalten ab, informieren über rechtliche Grundlagen und mögliche Handlungsoptionen und unterstützen betroffene User_innen bei möglichen rechtlichen und anderen Schritten. Die Beratungsstelle meldet darüber hinaus entsprechende Hasspostings bei den jeweiligen IT-Unternehmen wie Facebook oder YouTube, um eine Löschung zu erwirken und erstattet Anzeige bei illegalen Inhalten.

Wenn Sie in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Youtube extremistische, rassistische oder antisemitische Beiträge entdecken, können diese in der Regel auch direkt an das jeweilige Netzwerk gemeldet werden.

Hasspostings via App mit Smartphone oder Tablet übermitteln:

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark überprüft die Inhalte die mit Banhate übermittelt werden, meldet die Inhalte beim Provider und kümmert sich bei strafrechtliche Relevanz um die Erstattung einer Anzeige.

Welche Symbole extremistischer Gruppierungen sind verboten?

12.9.2016

Hier haben wir eine Übersicht zu verbotenen Symbolen zusammengestellt:
Verbotene_Symbole.pdf

Grundlage für das Verbot nationalsozialistischer Symbole sind das Verbotsgesetz und das Abzeichengesetz:

Verbotsgesetz 1947 (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207

Abzeichengesetz 1960 (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005262

Das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abgerufen werden:

Symbole-Gesetz (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_I_103/BGBLA_2014_I_103.html

Mit 1. März 2019 wird die Liste der verbotenen Symbole ausgeweitet:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1611984/COO_2026_100_2_1612005.html

2021 wurde die Liste der verbotenen Symbole noch einmal erweitert durch: die gesamte Gruppierung der “Hisbollah”, Identitäre Bewegung Österreich”, “Die Österreicher (DO5)”,  “Hizb ut-Tahrir”, “Kaukasus-Emirat” und die “Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front”.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1855469/REGV_COO_2026_100_2_1855469.html

Liste der verbotenen Symbole mit Abbildungen (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_528/Anlagen_0001_DC2036DF_27E1_4D7C_AA3B_14856ECFFF1B.pdfsig